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Mitarbeiterschulung

Die jährliche Schulung von Mitarbeitern ist ein essentieller Bestandteil eines jeden Datenschutzkonzepts. Mitarbeiter welche sich der Gefahren eines Cyber-Angriffs bewusst sind, helfen aktiv mit, kostspielige Schäden  an IT Ressourcen und Verlust bzw. Missbrauch von personenbezogenen Daten zu vermeiden. 

Sind Ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet und ausreichend geschult?

  • Eine Schulung bezüglich der rechtlichen Grundlagen (DSGVO, BDSG, Telemediengesetz) sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und auch nachgewiesen werden.
  • Flexible Schulungsformate erhöhen die Durchdringung, Akzeptanz und den Schulungserfolg. Schulungen können persönlich Vor-Ort oder in einem zentral gelegenen Schulungsraum, per Videostreaming oder als Selbstschulung stattfinden.

Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung bei der Erstellung von DSGVO-konformen Dokumenten (VVL, TOMs, etc.). Als externer Datenschutzbeauftragter halte ich Ihnen den Rücken frei.