Sind Ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet und ausreichend geschult?
- Eine Schulung bezüglich der rechtlichen Grundlagen (DSGVO, BDSG, Telemediengesetz) sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und auch nachgewiesen werden.
- Flexible Schulungsformate erhöhen die Durchdringung, Akzeptanz und den Schulungserfolg. Schulungen können persönlich Vor-Ort oder in einem zentral gelegenen Schulungsraum, per Videostreaming oder als Selbstschulung stattfinden.
Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung bei der Erstellung von DSGVO-konformen Dokumenten (VVL, TOMs, etc.). Als externer Datenschutzbeauftragter halte ich Ihnen den Rücken frei.